Erweiterte Schwangerenvorsorge

Sie erwarten ein Baby?

Vor Ihnen liegt eine spannende Zeit. Sie werden in den kommenden Wochen ein ganz neues Bewusstsein für Ihren Körper entwickeln und viele neue Erfahrungen sammeln.

Mein Praxisteam und ich freuen uns darauf, Sie ein Stück dieses Weges zu begleiten und zu betreuen. Die Gesetzlichen Krankenkassen sehen ein Angebot an medizinisch notwendigen Leistungen vor. Diese sind wichtig und sollten darum unbedingt von Ihnen in Anspruch genommen werden.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Untersuchungen, die sinnvoll oder empfehlenswert sein können, deren Kosten jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Dazu gehören:

Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen

Sie können helfen, Gefahren für das Kind frühzeitig zu erkennen und dann entsprechend zu reagieren.

3D/4D- Ultraschalluntersuchung

Sie können in unserer Praxis im Rahmen der normalen Ultraschalle oder als besonderen Termin eine 3D/4D Sonographie durchführen lassen. Im bewegten Bild (also 4D) können Sie die Mimik und Bewegung des Kindes bewundern, Fehlbildungen, z.B. Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte lassen sich durch diese Untersuchung wesentlich genauer darstellen. Dabei werden Bewegungsintervalle des Kindes im AVI-Format festgehalten und auch einzelne Bilder als JPEG fixiert. Diese können mit jedem beliebigen Drucker ausgedruckt oder auch beim Fotografen entwickelt werden. Speicherung der Daten erfolgt auf einem mobilen USB-Stick für Sie.

Ersttrimester-Suchtest (NT-Messung)

Den Ersttrimester-Suchtest empfehlen wir in der 11.-14. Schwangerschaftswoche. Mit der Messung der Nackenfalte (NT-Messung) des Kindes kann ein erhöhtes Risiko für das Down-Syndrom(Trisomie 21) mit 80%iger Sicherheit festgestellt werden. In Kombination mit einer Blutuntersuchung (PAPP-A-Test) erhöht sich die Erkennungssicherheit auf 90 %. Auch Risiken auf Trisomie 13 und 18 als lebensfähige genetische Veränderungen können relativ sicher erkannt werden.

Infektionsprophylaxe

Untersuchungen auf Schutz vor gefährlichen Infektionen in der Schwangerschaft (z. B. Toxoplasmose, Streptokokken B). 
Zusätzlich ab dem 1.04.2020 Impfung gegen Keuchhusten möglich.

Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes ist unser Anliegen – nutzen Sie deshalb unsere erweiterten Möglichkeiten. Wir beraten Sie jederzeit gerne!